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Nach mehreren Verhandlungsrunden, Warnstreiks in ganz Deutschland und einer Schlichtung stehen die Ergebnisse für den TVöD 2025. Die dbb jugend verstaut ihr Demo-Equipment wieder – bis zur nächsten Einkommensrunde. Foto: Vanessa Wunsch
Tarifverhandlungen TVöD 2025 Zentrale Ergebnisse, einfach erklärt – Tarifparteien erzielen Einigung
Gewerkschaften, Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben dem Schlichterspruch zugestimmt. Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen TVöD 2025 im Überblick.
Zum FAQ: Ergebnisse der Tarifverhandlungen TVöD 2025
Eine Erhöhung der Entgelte um 3 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro, ab dem 1. April 2025; und ab dem 1. Mai 2026 soll eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent folgen. Zu denselben Zeitpunkten steigen die Entgelte für Studierende, Auszubildende und Praktikant*innen um jeweils 75 Euro. Unter anderem mit diesen Ergebnissen enden die Tarifverhandlungen TVöD 2025.
Vorausgegangen waren drei erfolglose Verhandlungsrunden, die in eine Schlichtung mündeten. Die Gewerkschaften hatten den früheren Bremer Staatsrat Hans-Henning Lühr (SPD) als Schlichter benannt, die Arbeitgebenden Roland Koch (CDU), von 1999 bis 2012 Ministerpräsident Hessens. Am 5. April 2025 stimmten alle Beteiligten der Einigungsempfehlung zu.
Fandrejewski begrüßt unbefristete Übernahme
„Wir haben 200 Euro für junge Beschäftigte gefordert, 150 Euro sind es geworden“, sagte Matthäus Fandrejewski, Vorsitzender der dbb jugend, nach der Sitzung der Bundestarifkommission in Potsdam. „Mit diesem Teil der Einigung können wir zufrieden sein.“
Auszubildende und Studierende werden künftig nach erfolgreicher Ausbildung – mit mindestens der Note befriedigend – bei betrieblichem Bedarf übernommen, und das unbefristet. „Junge Beschäftigte bekommen damit Planungssicherheit. Das ist ein starkes Signal und macht den öffentlichen Dienst wettbewerbsfähiger“, resümierte Fandrejewski. Teil der Wahrheit sei aber auch, dass der Schritt in Anbetracht des Fachkräftemangels längst überfällig sei.
Tarifverhandlungen betreffen 2,6 Millionen Menschen
Bei der Einkommensrunde ging es um die Bezahlung der Beschäftigten des Bundes, dazu gehören etwa der Zoll und die Bundespolizei, sowie um die Bezahlung der Beschäftigten in den Kommunen. Letztere umfassen unter anderem das Personal in der Verwaltung, bei den Jugendämtern und Feuerwehren.
Das Tarifergebnis hat Auswirkungen auf mehr als 2,6 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst: direkt auf 1,7 Millionen Arbeitnehmende und Auszubildende des Bundes (über 156.000) und der Kommunen (über 1.500.000). Hinzu kommen knapp 370.000 Bundesbeamt*innen, Anwärter*innen sowie fast 600.000 Versorgungsempfänger*innen beim Bund, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Dazu muss der Bundestag ein entsprechendes Gesetz erlassen. Fandrejewski: „Endgültig abgeschlossen ist die Einkommensrunde für uns erst, wenn auch dieser Schritt erfolgt ist.“
Die Tarifparteien haben auch über den Tarifvertrag für die Versorgungsbetriebe (TV-V) verhandelt. Sie vereinbarten eine Neustrukturierung der Entgelttabelle sowie eine Erhöhung, die einen Umfang von 5,1 Prozent ab 1. Juni 2025 erreicht und einen weiteren von 1,25 Prozent ab 1. Juni 2026.
Mittelbar hat die Einkommensrunde auch Auswirkungen auf weitere Bereiche des öffentlichen Dienstes. Viele Tarifverträge orientieren sich am TVöD – zum Beispiel der Tarifvertrag für die Beschäftigten der Autobahn GmbH, bei dem die Entgelttabellen für den Bund übernommen werden, sowie die Tarifverträge für die Bundesagentur für Arbeit und die Deutschen Rentenversicherung, die im Regelfall die Ergebnisse – mit branchenspezifischen Ergänzungen und Abweichungen – übernehmen. Hinzu kommen Tarifverträge für den Nahverkehr (TV-N) in diversen Bundesländern, bei denen die Ergebnisse ebenfalls übernommen werden.
FAQ: Ergebnisse der Tarifverhandlungen TVöD 2025
1. Welche Entgelterhöhungen sieht der Tarifabschluss vor?
Die Tabellenentgelte steigen in zwei Schritten:
- ab dem 1. April 2025 um 3 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro
- ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent
Der Mindestbetrag stellt sicher, dass auch Beschäftigte in niedrigen Entgeltgruppen profitieren. Denn selbst hohe prozentuale Entgelterhöhungen bringen bei niedrigen Einkommen nicht unbedingt spürbar mehr Geld.
2. Welche Entgelterhöhungen erhalten Auszubildende, Studierende und Praktikant*innen?
- am 1. April 2025 erfolgt die erste Erhöhung um 75 Euro
- am 1. Mai 2026 eine weitere, ebenfalls um 75 Euro
3. Wo finde ich die Entgelterhöhungen, die mich betreffen?
Wer wie viel Geld bekommt, geht aus den Entgelttabellen hervor. Diese veröffentlicht der dbb beamtenbund und tarifunion.
Es gibt:
- eine allgemeine für die Beschäftigten des Bundes (TVöD Bund)
- eine allgemeine für die Beschäftigten der Kommunen (TVöD VKA)
- eine für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE-Tabelle)
- eine für die Beschäftigten in der Pflege (P-Tabelle)
Für Auszubildende, Studierende und Praktikant*innen werden die Entgelte in den jeweiligen Tarifverträgen aufgeführt. Es gibt einen …
- allgemeinen für Auszubildende bei Bund und Kommunen (TVAöD BBiG)
- für Auszubildende in der Pflege (TVAöD Pflege)
- für Studierende (TVSöD)
- für dualstudierende Hebammen im Kommunalen (TVHöD)
- für Praktikant*innen (TVPöD)
Der dbb beamtenbund und tarifunion veröffentlicht eine Übersicht, in der alle Entgelte dargestellt sind.
4. Welche Vereinbarungen gelten mit Blick auf die Übernahme von Auszubildenden und Studierenden?
Wer eine Ausbildung oder ein duales Studium im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen mit der Note „Befriedigend“ oder besser abschließt, wird unbefristet übernommen, sofern keine personenbedingten, verhaltensbedingten, betriebsbedingten oder gesetzlichen Gründe entgegenstehen.
5. Welche Zulagen steigen?
- Die Zulage für ständige Schichtarbeit steigt ab dem 1. Juli 2025 von monatlich 40 auf 100 Euro.
- Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit steigt ebenfalls ab dem 1. Juli 2025 von 105 auf 200 Euro; im Bereich der Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen von 155 auf 250 Euro.
- Die Stundensätze für nicht ständige Schicht- und Wechselschichtarbeit erhöhen sich entsprechend.
Ab dem Jahr 2027 werden alle genannten Zulagen dynamisiert. Das bedeutet: Die Zulagen werden an die lineare Entwicklung der Tabellenentgelte gekoppelt. Wenn die Entgelte steigen, steigen folglich auch die Zulagen.
6. Um wie viel erhöht sich die Jahressonderzahlung?
Bund:
- EG 1 bis 8: von 90 auf 95 Prozent
- EG 9a bis 12: von 80 auf 90 Prozent
- EG 13 bis 15: von 60 auf 75 Prozent
VKA:
- 85 Prozent in allen EG
- 90 Prozent in den EG 1 bis 8 in den Bereichen BT-K und BT-B
Die Erhöhungen treten ab 2026 in Kraft.
7. Bekomme ich zusätzliche freie Tage?
Ja. Ab 2027 gibt es einen zusätzlichen Urlaubstag für alle Beschäftigten. Damit steigen die Urlaubstage im Geltungsbereich des TVöD von 30 auf 31 Tage.
Hinzu kommt die Option, die Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzliche freie Tage umzuwandeln. Diese Möglichkeit besteht nicht für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Sie erhalten stattdessen mit 90 Prozent ihres Entgelts einen höheren Anteil als Jahressonderzahlung (in den Entgeltgruppen 1 bis 8).
8. Welche Instrumente zur Verbesserung der Arbeitszeitsouveränität sieht die Tarifeinigung vor?
Arbeitszeitkonto. Künftig besteht die Option, auf betrieblicher Ebene durch entsprechende Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen Langzeitkonten für die Beschäftigten einzuführen. Diese können das auf dem Konto verfügbare Zeitguthaben nutzen, um zum Beispiel ein Sabbatical zu machen, die Arbeitszeit zu verringern oder um sich für die Pflege von Angehörigen oder Kinderbetreuung freistellen zu lassen.
Gleitzeit. Die Regelungen zur Gleitzeit sollen zukünftig genauer gefasst und eine Kappung von Stunden vermieden werden. Sofern ein Langzeitkonto eingerichtet ist, soll es möglich sein, Plusstunden auf dieses Konto zu übertragen. Künftig sollen auch Überstunden angeordnet werden, um die Kappung zu vermeiden. Heißt: Alle Stunden, die sonst gekappt werden müssten, werden als Überstunden mit der entsprechenden Zulage ausbezahlt.
Freiwillige Verlängerung der Arbeitszeit mit Zulagen. Beschäftigte und Arbeitgebende können – für beide Seiten freiwillig – vereinbaren, ab dem Jahr 2026 die wöchentliche Arbeitszeit für die Beschäftigten auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen. Möglich ist das für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten.
Es besteht die Option, eine getroffene Vereinbarung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Beschäftigten erhalten ein – der zusätzlichen Arbeitszeit entsprechend – erhöhtes Entgelt und einen Zuschlag für jede Erhöhungsstunde. Der Zuschlag beträgt:
- in den Entgeltgruppen 1 bis 9b: 25 Prozent
- in den Entgeltgruppen 9c bis 15: 10 Prozent des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe
9. Welche Laufzeit ist vorgesehen?
Die Laufzeit beträgt 27 Monate bis zum 31. März 2027. Sie gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2025.
10. Wie wird das Tarifergebnis auf Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen des Bundes übertragen?
Als zuständiges Parlament kann der Bundestag das Tarifergebnis mit einem Besoldungsgesetz auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen übertragen. Das ist kein Automatismus, der Gesetzgeber ist nicht dazu verpflichtet. Er ist nur verpflichtet, die Besoldung an die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen, wozu auch – aber nicht ausschließlich – der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst gehört.
Übertragen kann er nur, was rechtlich zulässig und möglich ist. Dies nennt man systemgerecht.
Nicht alle Vereinbarungen lassen sich vom Tarifrecht direkt ins Beamtenrecht übertragen. Problematisch sind unter anderem Sockelbeträge- oder Mindestbezüge, da es im Beamtenrecht ein sogenanntes Abstandsgebot gibt. Das bedeutet: Zwischen den Besoldungsgruppen muss, was die Höhe der Besoldung betrifft, ein bestimmter Abstand bestehen. Die Besoldungsgruppen spiegeln nämlich den Leistungsgrundsatz wider, den es einzuhalten gilt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Sockelbeträge in lineare Anpassungen umzurechnen und damit auf das Beamtenrecht zu übertragen. Damit würde auch dieser Teil der Vereinbarung des Tarifvertrags für Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen wirksam.
Im Idealfall erfolgt die systemgerechte Übertragung zeitgleich – heißt: Wenn die Tarifbeschäftigten zu einem bestimmten Zeitpunkt mehr Geld bekommen, soll dies auch für die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen gelten.