• Foto zum Thema "was ist ein Beamter": Zu sehen eine Grafik einer männlichen Person, die vor einem Laptop am Schreibtisch sitzt und nachdenkt, Über dem Kopf schwirren Fragezeichen.
    Was ist ein Beamter / eine Beamtin? #staatklar liefert Antworten. Foto: Colourbox

Kurz erklärt Was ist ein Beamter / eine Beamtin?

Zunächst sind Beamt*innen eine Gruppe von Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Sie stehen im sogenannten Beamtenverhältnis zu ihrem Dienstherrn. Der Überblick.

Was den Beamtenstatus auszeichnet, lässt sich im Kern so definieren:

Beamt*innen sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die durch ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis – das sogenannte Beamtenverhältnis – an einen Dienstherrn gebunden sind.

Diese Definition wirft möglicherweise weitere Fragen auf. Der Reihe nach:

Was heißt „öffentlich-rechtlich“?

Öffentlich-rechtlich bedeutet, dass das Beamtenverhältnis unter das öffentliche Recht fällt. Dieses regelt das Verhältnis zwischen dem Staat und den Bürgerinnen und Bürgern. Klassische Teile des öffentlichen Rechts sind das Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Zum besonderen Verwaltungsrecht gehört das Beamtenrecht.

Das Gegenstück zum öffentlichen Recht ist das Zivilrecht. Dieses regelt die Beziehungen der Bürgerinnen und Bürger untereinander – etwa, was bei einem Mietvertrag zu beachten ist.

Was ist ein Dienstherr?

Ein Dienstherr besitzt das Recht, Beamtinnen und Beamte zu haben.

Mögliche Dienstherren sind der Bund, die Länder, Landkreise und Kommunen, außerdem kreisfreie Städte, aber auch weitere Körperschaften öffentlichen Rechts. Dazu gehören zum Beispiel Universitäten, die Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Rentenversicherung.

Auch Anstalten des öffentlichen Rechts können als Dienstherren in Erscheinung treten. Das sind unter anderem die Landesrundfunkanstalten. Nicht zuletzt sind Stiftungen öffentlichen Rechts mögliche Dienstherren, etwa die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt oder die Stiftung Preußischer Kulturbesitz.

Was ist das Dienst- und Treueverhältnis?

Dienst- und Treueverhältnis gehen miteinander einher.

Dienstverhältnis bedeutet, dass eine Person in einem Beschäftigungsverhältnis mit einem Dienstherrn steht. Und das Treueverhältnis definiert die Pflichten, die alle Beamt*innen erfüllen müssen. Dazu gehören unter anderem:

  • das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
  • die Neutralitätspflicht. Beamtinnen und Beamte sind der Allgemeinheit verpflichtet und müssen ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht erfüllen. Zwar dürfen sie demokratischen Parteien angehören, da es sich hierbei um ein Grundrecht handelt, müssen dabei allerdings Mäßigung und Zurückhaltung wahren (Mäßigungsgebot).
  • die Pflicht, dienstliche Weisungen auszuführen
  • die Pflicht, sich an das Streikverbot zu halten

Aber nicht bloß die Beamt*innen haben Pflichten, auch der Dienstherr – das Dienst- und Treueverhältnis gilt wechselseitig. Für den Dienstherrn gilt etwa die Fürsorgepflicht. Er muss für das Wohl seiner Beamt*innen und ihrer Familien sorgen. Dazu gehören die Unterstützung im Krankheitsfall und die Versorgung im Ruhestand.

Außerdem muss der Dienstherr seine Beamt*innen angemessen alimentieren. So sieht es das Alimentationsprinzip vor, das zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört. Alimentieren bedeutet „unterhalten“ und umfasst unter anderem die Bezahlung – beziehungsweise: Besoldung. „Angemessen“ bedeutet, dass die Besoldung die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung widerspiegelt.

Redaktion: cdi