Kurz erklärt Warum gibt es Beamte und Beamtinnen?
Feuerwehr und Polizei müssen rund um die Uhr verfügbar sein. Auch der Aufgabencharakter oder die Systemrelevanz können ein Beamtenverhältnis begründen.
Die kurze Antwort auf die Frage, warum es Beamt*innen gibt, lautet:
Das Beamtenverhältnis soll sicherstellen, dass staatliches Personal hoheitsrechtliche Aufgaben jederzeit auf der Grundlage von Gesetzen wahrnimmt. Neutral, ohne Willkür, ohne Einfluss von wirtschaftlichen und politischen Interessen. Außerdem soll es gewährleisten, dass systemrelevante Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit stets verlässlich erledigt werden.
Was steht im Gesetz?
Und hier beginnt die lange Antwort: Den Zweck des Beamtenverhältnisses – beziehungsweise die Zulässigkeit – definiert das Bundesbeamtengesetz. Wie aus dem Namen hervorgeht, gilt es für Bundesbeamt*innen. Dort heißt es:
Die Berufung in das Beamtenverhältnis ist nur zulässig zur Wahrnehmung 1. Hoheitsrechtlicher Aufgaben oder 2. von Aufgaben, die zur Sicherung des Staates oder des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich Personen übertragen werden dürfen, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen.
§ 5 BBG
Im Beamtenstatusgesetz, das für die Beamt*innen der Länder und Kommunen gilt, findet sich ein ähnlicher Passus (§ 3 BeamtStG).
Was sind hoheitsrechtliche Aufgaben?
Das Grundgesetz garantiert bestimmte Grundrechte. Etwa das Recht auf Eigentum, das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung oder das Recht auf Freiheit der Person. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Staat in Grundrechte eingreifen. Dies geschieht nicht willkürlich, sondern auf der Grundlage von Gesetzen.
Wer diese Gesetze umsetzt und damit in Grundrechte eingreift, nimmt eine hoheitsrechtliche Aufgabe wahr. Das trifft auf den Finanzbeamten zu, der fällige Steuern erhebt, denn er greift in das Eigentum einer anderen Person ein – im konkreten Fall auf finanzielles Vermögen. Weiterhin trifft es auf Polizeikräfte zu, die mit einem richterlichen Beschluss ein Privathaus durchsuchen; in diesem Fall schränkt die Polizei das Grundrecht auf Unverletzbarkeit der Wohnung ein. Und nicht zuletzt trifft es auf die Justizvollzugsbeamtin zu, die einen verurteilten Straftäter nach dem Freigang wieder in seine Gefängniszelle sperrt und ihm so seine Freiheit nimmt.
Hoheitsrechtliche Aufgaben sind Tätigkeiten, die der Staat – vertreten durch Bund, Länder, Gemeinden und sonstige Körperschaften – auf Grundlage des öffentlichen Rechts zu erfüllen hat. Diese Tätigkeiten sind in der Regel als ständige Aufgabe Beamtinnen und Beamten vorbehalten, wie aus dem Grundgesetz hervorgeht:
Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
Art. 33 Abs. 4 GG
Indem der Staat Beamt*innen durch ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis an sich bindet, schafft er die Voraussetzung dafür, dass sie hoheitsrechtliche Aufgaben in seinem Sinne erledigen. Neutral, gerecht, losgelöst von wirtschaftlichen und politischen Interessen.
Was meint das Gesetz mit „Sicherung des Staates“?
Weiterhin stellt das Beamtenverhältnis sicher, dass bestimmte Aufgaben verlässlich erledigt werden. Das sind insbesondere Aufgaben, welche die Sicherheit des Staates und die Sicherung des öffentlichen Lebens betreffen – mit anderen Worten: systemrelevant sind.
Das Bundesbeamtengesetz und Beamtenstatusgesetz schreiben vor, dass systemrelevante Aufgaben „nicht ausschließlich Personen übertragen werden dürfen, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen“. Wenn das so wäre, stünde etwa im Streikfall kein Personal zur Verfügung. Beamtinnen und Beamte dürfen nicht streiken. Das ist besonders wichtig für den systemrelevanten Bereich und die Daseinsvorsorge. Damit sind Güter und Dienstleistungen gemeint, die für das menschliche Dasein notwendig sind, wie beispielsweise Krankenhäuser, Schulen, soziale Dienste und öffentliche Infrastruktur.
Ein prominentes Beispiel: Wer die Feuerwehr ruft, will rund um die Uhr Hilfe bekommen und nicht hören, dass sie gerade streikt. Deshalb sind Feuerwehrleute verbeamtet.
Redaktion: Christoph Dierking