-
Zumutung für Wald und Forstleute: Insgesamt haben die Forstbehörden in den brandenburgischen Wäldern für das Jahr 2023 knapp 6.000 Kubikmeter Müll erfasst. Foto: LFB/J. Ecker
ForstverwaltungKaum Handhabe gegen illegale Müllentsorgung
Gartenabfälle, Autoreifen, Bauschutt – im Wald landet vieles, was dort nicht hingehört. Doch das ist nur eines von vielen Problemen, mit denen die Forstverwaltung konfrontiert ist.
Constanze Simon schüttelt den Kopf. „Es gibt Leute, die entsorgen Hundekot in einem Beutel und stellen den Beutel an den nächsten Baum“, erzählt sie. „Da wäre es für die Umwelt besser, das Geschäft einfach liegenzulassen, dann wäre es nach ein paar Tagen weg und kein Plastik in der Natur.“
Im Vergleich sind Fälle wie diese harmlos. Oft landen auch Gartenabfälle, die eigentlich auf den Recyclinghof gehören, im Wald, vor allem in Randgebieten – so gelangen invasive Arten ins Ökosystem. Und im Extremfall entsorgen Unternehmen Bauschutt mitten in der Natur, um Kosten zu sparen. „Wir haben schon Überreste von alten Terrassen, Dachstühlen und sogar einen Zinksarg gefunden.“
Simon ist Leiterin des Forstamts Barnim in Eberswalde, eines von insgesamt 14 Forstämtern im Landesbetrieb Forst Brandenburg. Insgesamt haben die Forstbehörden in den brandenburgischen Wäldern für das Jahr 2023 knapp 6.000 Kubikmeter Müll erfasst. Das geht aus dem Waldzustandsbericht 2024 hervor. Diese Müllmenge entspricht einem sechs Kilometer langen, ein Meter breiten und ein Meter hohen Müllwall. Für das Jahr 2024 verzeichnet das Forstamt Barnim im eigenen Zuständigkeitsbereich bislang rund 130 Kubikmeter illegale Müllentsorgungen.
„Die Beseitigung kostet Zeit und bindet Personal, das wir an anderer Stelle besser gebrauchen können“, unterstreicht die Amtsleiterin. Denn die Behörde muss sich noch um viele andere Dinge kümmern, darunter die Waldbrandvorsorge, Waldpädagogik sowie die Beratung von privaten und kommunalen Waldbesitzern.
Die Waldfläche darf nicht abnehmen
Vor allem aber sorgen Simon und ihr Team dafür, dass sich alle an gesetzliche Vorgaben halten. Ein Beispiel: Sobald jemand etwas plant – egal, ob Gebäude, Straßen oder Windräder – prüfen sie, ob durch das Vorhaben Wald im Sinne des Gesetzes betroffen ist. Simon: „Wer Wald in eine andere Nutzungsart umwandeln möchte, zum Beispiel in einen Parkplatz, muss an anderer Stelle eine Ausgleichsfläche schaffen.“ Das werde in der Praxis oft vergessen. „Dabei ist der Vorhabenträger in der Bringschuld. Inzwischen gibt es sogar Dienstleister, die Flächen zur Kompensation vermitteln.“
Das übergeordnete Regelwerk, nach dem das Forstamt indirekt handelt, ist das Bundeswaldgesetz. Es schreibt vor, dass der Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens und seiner Bedeutung für die Umwelt, das Klima sowie als Erholungsort für die Bevölkerung zu erhalten ist. Heißt: Die Waldfläche darf nicht abnehmen. Außerdem – so will es das Gesetz – ist der Wald „erforderlichenfalls zu mehren“ und seine „ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern“.
„Dieser Passus zieht sich durch alle Landeswaldgesetze, entsprechend finden sich die direkten Vorgaben für unsere Arbeit im brandenburgischen Landeswaldgesetz“, erklärt Constanze Simon. Wem der Wald gehört, ist für das Amt unerheblich – die Regeln gelten für alle, die Wald besitzen. Egal, ob Körperschaften öffentlichen Rechts oder Privatpersonen. Letztere machen laut Bundeswaldinventur 2024 einen Anteil von 48 Prozent aus.
Unterschiedliche Eigentümer, unterschiedliche Funktionen
Den Ländern hingegen gehören 29 Prozent der bundesweiten Waldfläche. „Der Landeswald spielt für Forschungs- und Versuchszwecke eine zentrale Rolle“, sagt Jan Engel, Sprecher des Landeskompetenzzentrums Forst Eberswalde. Zum Beispiel testen Forstwissenschaftler*innen auf bestimmten Flächen, wie sich fremde Baumarten ins heimische Ökosystem einfügen. Was sich für den nachhaltigen Waldbau bewährt, setzen die Forstbetriebe um. „Damit erfüllt der Landeswald auch eine Vorbildfunktion für Privatwaldbesitzer, die sich im Idealfall an unserem Vorgehen orientieren.“
20 Prozent des Waldes befinden sich im Besitz von Kommunen, Kirchen und Stiftungen. Diese Flächen stehen den Menschen vor allem als Erholungsraum zur Verfügung. Und drei Prozent gehören dem Bund, der mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben eine eigene Behörde für die Verwaltung des Waldes betreibt. „Der Bundeswald diente lange hauptsächlich militärischen Zwecken“, erläutert Engel. „Heute umfasst er auch viele Naturschutzgebiete.“
Geldverdienen nur mit Genehmigung
Wenn der Wald nicht gerade wegen militärischer Nutzung gesperrt ist, gilt das allgemeine Betretungsrecht. Alle Bürgerinnen und Bürger dürfen ihn zu jeder Tages- und Nachtzeit „zum Zwecke der Erholung“ nutzen, wie es im Gesetz heißt. „Die Betonung liegt auf Erholung“, unterstreicht Amtsleiterin Simon. „Wir beobachten verstärkt, dass viele Menschen ihre Geschäftsideen im Wald umsetzen, etwa Kurse im Waldbaden“ – allerdings sei hierfür eine Genehmigung erforderlich, was viele nicht wissen. Schließlich werde mit dem Eigentum anderer Leute Geld verdient.
Mehr entdecken: Ökologie und Ökonomie vereinen – „sonst bringt der Wald keine Erlöse!“
Und wie sich das Problem mit der illegalen Müllentsorgung lösen lässt? „Es ist sehr schwierig, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen“, beklagt Simon. Die Beschäftigten des Forstamts hätten bereits im Müll nach Namen und Adressen gesucht. Doch selbst, wenn sie fündig werden, lässt sich kaum beweisen, dass die fraglichen Personen den Müll auch im Wald entsorgt haben. „Im Prinzip müssen wir die Leute auf frischer Tat ertappen. Ich kann nur an die Verantwortung des Einzelnen appellieren. Es liegt im Interesse von uns allen, den Wald sauber zu halten!“
Text: Christoph Dierking